Angebote
- §30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft
- §31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
- §35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
- §41 i.V.m. §30 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige in Form einer Erziehungsbeistandschaft
- §41 i.V.m. §35a SGB VIII Eingliederungshilfe für junge Volljährige mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
- §29 i.V.m. §53 SGB IX Eingliederungshilfe in Form von Persönlichem Budget
Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Maßnahme für Kinder und Jugendliche in einer besonderen Lebenssituation, die sie im Rahmen ihrer Entwicklungsprozesse individuell begleitet.
Diese unterstützt, wenn:
- Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten vorliegen
- Schulische Probleme bestehen
- Soziale Isolation besteht und freundschaftliche Kontakte fehlen
- Familiäre Konflikte vorliegen
- Eltern sich überfordert sowie unsicher fühlen und erzieherische Beratung wünschen
Das Kind sowie der Jugendliche steht zu jeder Zeit im Vordergrund und wird altersgemäß und nach dem eigenen Bedarf und Tempo unterstützt.
Die Hilfe zielt darauf ab, eine Stärkung der persönlichen Kompetenz zu erreichen, sodass der junge Mensch die Chance ergreift, zu einer eigenverantwortlichen und selbstständigen Person heranzuwachsen.
Sozialpädagogische
Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Maßnahme für benachteiligte Familien mit Kindern und Jugendlichen in Notlagen sowie eine aufsuchende Form der Hilfe zur Erziehung.
Diese unterstützt, wenn:
- Die Eltern aufgrund Überforderung oder Unsicherheit erzieherische Beratung wünschen
- Kinder und Jugendliche Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten zeigen.
- Kinder und Jugendliche, die durch innerfamiliäre Konflikte, Trennungen der Eltern oder anderweitigen Problemlagen, Belastungen erleben.
Die pädagogische Arbeit umschließt die gesamte Familie und verfolgt die Zielsetzung der „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Unser Ziel der Zusammenarbeit ist ein positives und lösungsorientiertes Zusammenleben in der Familie zu erreichen, die Familie zu stärken, die Erziehungskompetenz der Eltern auszubauen, eine Entfaltung der vorhandenen Ressourcen zu generieren und Alltagskompetenzen zu fördern.
Eingliederungshilfe
für Kinder und
Jugendliche
Die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung richtet sich an junge Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die in ihrem Lebensalltag Unterstützung benötigen. Durch die Hilfe soll ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Diese unterstützt, wenn:
- Emotionale und psychosoziale Defizite vorliegen
- Rückzug aus dem sozialen Umfeld erfolgt
- Bindungsstörungen bestehen
- Traumatische Erlebnisse erfahren wurden
- Entwicklungs- und Lernstörungen vorliegen
- Probleme und Konflikte im Bezugs- und Familiensystem bestehen
Das Kind sowie der Jugendliche steht zu jeder Zeit im Vordergrund und wird altersgemäß und nach dem eigenen Bedarf und Tempo unterstützt.
Die Hilfe zielt darauf ab, eine Stärkung der persönlichen Kompetenz zu erreichen, sodass der junge Mensch die Chance hat, sich zu einer eigenverantwortlichen und selbstständigen Persönlichkeit zu entwickeln.
Hilfe für
junge Volljährige
Die Hilfe für junge Volljährige in Form einer Erziehungsbeistandschaft sehen wir als eine individuelle ambulante Maßnahme zur Verselbstständigung.
Unsere Zielgruppe sind junge Erwachsene, die auf dem Weg in ihre Unabhängigkeit und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung Begleitung wünschen.
Diese unterstützt, wenn:
- sie eigenständig in eigener Wohnung leben möchten
- ihre lebenspraktischen Fähigkeiten ausbauen möchten
- eine berufliche Weiterentwicklung angehen wollen
- bei der Bewältigung von Konflikt- und Krisensituation
Die Hilfe zielt darauf ab, den jungen Erwachsenen durch die Aktivierung seiner Ressourcen in seiner Eigenverantwortung zu stärken und in seiner Selbstständigkeit zu fördern.
Eingliederungshilfe
für junge Volljährige
Die Eingliederungshilfe für junge Volljährige mit einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung verstehen wir als eine individuelle ambulante Maßnahme. Sie richtet sich an junge Menschen mit einer psychischen Erkrankung.
Diese unterstützt, wenn:
- sie eigenständig in eigener Wohnung leben möchten
- ihre lebenspraktischen Fähigkeiten ausbauen möchten
- eine berufliche Weiterentwicklung angehen wollen
- sie ihre psychische Gesundheit stabilisieren möchten
- bei der Bewältigung von Konflikt- und Krisensituation
Die Hilfe zielt darauf ab, den jungen Erwachsenen durch die Aktivierung seiner Ressourcen in seiner Eigenverantwortung zu stärken und in seiner Selbstständigkeit zu fördern.
Wann sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schwierig und gelten als Systemsprenger? Der Begriff Systemsprenger suggeriert, dass junge Menschen Hilfen sprengen. Doch liegt das in ihrer Verantwortung oder eher an der Überforderung der Fachkräfte? Es entstehen oftmals Hilfesettings in denen alle Beteiligten „schwimmen“ und sich selbst unwirksam fühlen. Die Verantwortung des Scheiterns wird den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsene zugeschrieben und somit der Gesellschaft, dem Hilfesystem und der Familie aberkannt. Hier ist ein Umdenken dahingehend erforderlich, dass sie keine Systeme sprengen. An der Stelle ist es notwendig, eine Haltung zu entwickeln und keiner Stigmatisierung zu folgen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Unterstützung in Form einer ambulanten Maßnahme erhalten, sollen in ihren Entwicklungsproblemen begleitet und in ihrer Verselbstständigung gefördert werden. Sie kommen aus gescheiterten Systemprozessen mit Entzug ihrer existenziellen Lebensgrundlage und schwierigen Entwicklungsbedingungen. Sie weisen unter anderem eine hohe Straffälligenquote, ein erhöhtes Suchtpotential und starke Fluchttendenzen auf. Die intrinsische Motivation und Änderungsbereitschaft ist bei den Systemsprengern besonders gering und bedarf einer Vermittlung von Sicherheit. Ihr Verhalten ist eine Antwort auf ihren herausfordernden Lebensverlauf. Es kann aufgrund der Komplexität und Schwere ihrer persönlichen Themen nur bedingt eine emotionale Stabilität wachsen, die für weitere Entwicklungsfortschritte im Hinblick auf ihre Persönlichkeitsentfaltung und dem Verselbstständigungsprozess notwendig sind. Dies führt zu immer wieder kehrenden Hilfeabbrüchen.
Es gilt:
- Vermittlung von Vertrauen und Sicherheiten
- Aufbauen von langfristigen Beziehungsangeboten
- Schaffung von Erfolgserlebnissen
- Entwicklung von Verständnis für Systemsprenger
- Vermeidung von eigen- und fremdgefährdendem Verhalten
- Verhinderung von weiteren Straffälligkeiten
- Reduktion der Risikofaktoren für ein Suchtverhalten
- Vermeidung von geschlossenen Unterbringungen
- Vermeidung von Hilfemaßnahmenabbrüchen und „Maßnahmen-Hopping“
Persönliches Budget
für psychisch
kranke Menschen
Die Eingliederungshilfe in Form von Persönlichem Budget umfasst die ambulante Begleitung und Betreuung von psychisch kranken Menschen. Das Ziel der Zusammenarbeit ist die Teilhabe und Partizipation am gesellschaftlichen Leben. Der Mensch steht mit seinen Bedürfnissen und persönlichen Zielen im Vordergrund.
Durch eine individuelle Hilfeplanung wird unser ambulantes Angebot der Betreuung bedarfsorientiert auf den Menschen ausgerichtet. Die Begleitung zielt auf eine Stabilisierung des physischen und psychischen Wohls unter Anwendung von verhaltenstherapeutischen und lösungsorientierten Ansätzen ab.
Es erfolgt unter anderem:
- Bedarfs- und bedürfnisorientierte Gespräche
- Unterstützung im Umgang mit Krisensituationen
- Hilfe bei lebenspraktischen Tätigkeiten
- Unterstützung bei Ämtern- und Behördenangelegenheiten
- Entwicklung einer beruflichen Perspektive
- Gestaltung einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung
- Installierung und Koordination von notwendigen medizinischen, pflegerischen und sozialen Maßnahmen
- Bei Bedarf Zusammenarbeit mit möglichen Netzwerkpartnern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuern.
Ziel ist die „Hilfe zur Selbsthilfe“, um ein eigenverantwortliches Leben zu führen.
Wir sind ein anerkannter Kinder- und Jugendhilfeträger, der im Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe ambulante Hilfen zur Erziehung im vorderen und hinteren Rheingau anbietet.
Der Kostenträger ist das Jugendamt des Rheingau- Taunus- Kreises.